Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen um erfolgreich als Lash-Artist durchzustarten!
Kosmetische Beratung im Bereich der Einzelwimpernverlängerung, Wimperndauerwelle und Lash Lifting
Abklärung möglicher Kontraindikationen, Beratung Heimpflege
Professionelle Nachversorgung und weitere Perfektionsbehandlungen
Um Wimpernbehandlungen anbieten und durchführen zu dürfen, benötigen Sie den Gewerbeschein bzw. die Gewerbeberechtigung.
Kostenlos
Finanzierung und FörderungenBerufs- und Bildungsberatung Wimpern / 2 Stunden
Berufsbezeichnung
Künftiger Wimpern-Stylist
Zielgruppe:
Alle Personen, die Interesse am Beruf des Wimpern-Stylisten haben.
Ausbildung:
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss,
Abschluss einer Ausbildung zum Kosmetiker oder Visagisten und Lebensalter von 16 Jahren mit
Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Grundausbildung im Bereich Kosmetik spezialisiert auf Einzelwimpernverlängerung in der
Kleinstgruppe.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
Geschäftsführung GAUBE Kosmetik & X-side Tattoo u. Piercing, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Permanent Make-up, Prüferin der steirischen Landesinnung für PMU, Wimpernverlängerung und Visagismus, Fachbuchautorin, Kosmetikerin, Visagistin, Permanent Make-up Stylistin, paraMEDizinische Stylistin, Scalp Optic Hair Stylistin
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall Ersatzreferenten/innen zu stellen.
Details zu den Ausbildungsorten finden Sie unter Kontakt/Standorte.