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Wann muss ich auf eine Behandlung verzichten?

Kontraindikationen für Permanent Make-up und Microblading 


Bei den folgenden Punkten ist auf die Behandlung zu verzichten.
Ein späterer Behandlungstermin nach Abklärung der vorhandenen Kontraindikation mit dem entsprechenden Arzt oder Ärztin, sowie der Erziehungsberechtigten ist die beste Voraussetzung für ein ideales Endergebnis. Alles, was präventiv abgeklärt werden kann, erspart hinterher Zeit, Unsicherheit und Nerven seitens der KundInnen und der PigmentiererInnen.

Diabetes Mellitus
(Zucker­krank­heit)

Bei diesem Krank­heits­bild kommt es zur ver­lang­samten Wund­heilung. Die Farbe bleibt unter Umständen nicht ebenmäßig in der Haut und es kann zur Narben­bildung kommen.

Blutgerinnungsstörungen
(Bluter)

Das Blut gerinnt nicht bzw. nur verzögert. Wunden heilen oft nicht wunschgemäß ab. Auch hier ist die Farbaufnahme der Haut unregelmäßig und es kann zur Narbenbildung kommen.

Macumarmedikamente (blutverdünnende Medikamente)

Es gilt das gleiche wie bei der Bluterkrankheit. Die Wunden heilen nicht dementsprechend.
Vorsicht ist geboten: die Farbpigmente können sich nicht richtig in der Haut ablagern und werden immer wieder mit der Lymphflüssigkeit an die Hautoberfläche gebracht.

Aspirin ist der wohl prominenteste Vertreter dieser Medikamentenart!

Allergien
(veränderte Immunantwort)

Ist Ihnen eine Allergie bekannt, ist es von Vorteil, einen Allergietest durchzuführen. Das heißt, Sie bringen eine geringe Mende der gewünschten Farbpigmente in die bestimmte Partie ein. Erfahrungsgemäß zeigt sich eine Allergie schon nach 24 – 36 Stunden, doch empfehlen wir 4 Wochen zu warten.

Bei qualitativ hochwertigen Farben ist uns noch keine Allergie bekannt - trotzdem tut Vorsorge gut!

Hautanomalien
(Hautveränderungen)

Jede Art von Hautanomalien ist für ein Permanent Make-up tabu! Klären Sie vor Ihrem Behandlungstermin jede Art von Hautveränderung dermatologisch ab!
Seien Sie sich gegenüber so verantwortungsbewusst und überschreiten Sie Ihre Grenzen nicht! Auch ein Muttermal könnte schon gefährlich werden!

Infektionskrankheiten

Dringen Mikroorganismen in den Körper ein, so kann es zu einer Infektionskrankheit kommen. Besondere Vorsicht ist schon bei einer gewöhnlichen Erkältungskrankheit geboten. Bei Hepatitis, HIV-positiv Erkrankung, chronischem Herpes Simplex-Neigung ist es aufgrund der Kontraindikationen auf keinen Fall anzuraten zu pigmentieren. Sogar bei einer schweren Verkühlung, muss man mit einer weiteren Behandlung rechnen, da das Immunsystem geschwächt ist. Daher empfiehlt es sich immer bis zur endgültigen Genesung zu warten.

Autoimmunerkrankungen

Die Ursache einer Autoimmunerkrankung ist eine überschießende Reaktion des Immunsystems gegen körpereigenes Gewebe. Irrtümlicherweise erkennt das Immunsystem dieses als zu bekämpfenden Fremdkörper. Es kommt dadurch zu schweren Entzündungsreaktionen, die zu Schäden an den betroffenen Organen führen.

Immundefizienzerkrankung

Das ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Erkrankungen des Immunsystems, die gekennzeichnet sind durch eine vorübergehende oder irreversible Schwächung der Abwehrfunktion. Die Fähigkeit sich gegen eindringende Krankheitserreger zu wehren ist eingeschränkt.
In der Folge treten gehäuft Infektionskrankheiten auf, die zudem erschwert verlaufen können.

Immunsuppression

Medizinisch ist das in der Regel relevant, wenn unerwünschte Reaktionen des Immunsystems gehemmt werden sollen, wie es zum Beispiel bei Autoimmunerkrankungen, nach Organtransplantationen oder bei starken allergischen Reaktionen der Fall sein kann. Es werden Medikamente - sogenannte Immunsuppressiva - dafür eingesetzt.

Geschlechtskrankheiten

Sind Krankheiten, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Sie können von Bakterien, Viren, Pilzen, Protozoen und Arthropoden verursacht werden. Die „klassischen Geschlechtskrankheiten“ hatten bis vor kurzem nur mehr geringe Bedeutung, da sie selten geworden sind. Neuerdings mehren sich die Erkrankungsfälle wieder.

Bei diesen oben genannten Erkrankungen bedarf es einer professionellen Abklärung!

Minderjährigkeit

Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr dürfen sich ohne schriftliche Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten keiner Behandlung unterziehen!

Schwangerschaft

Die Lymphtätigkeit einer Schwangeren verändert sich. Das ist die Ursache, dass auch hier die Farbpigmente nicht in der Haut bleiben können. Mehrere Behandlungen als notwendig sind der Fall. Außerdem sind Schwangere empfindlicher als sonst. Gewähren Sie daher dem Körper noch eine Schonfrist bis zur normalen Umstellung.

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Beachten Sie bitte außerdem, dass eine medizinische Ausbildung Voraussetzung für den Erhalt des Gewerbescheins in Österreich ist!

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