Sie haben bereits Erfahrungen mit Beauty-Permanent Make-up und möchten Ihr Angebot in Ihrem Studio erweitern? Dann ist unsere paraMED Ausbildung für bestehende PMU-StylistInnen und TätowiererInnen genau die richtige für Sie!
Im Rahmen unserer Intensivpraxis führen Sie 2 bis 3 Pigmentierungen durch. Eine Profi-TrainerIn ist dabei immer an Ihrer Seite und hilft Ihnen beim Anwenden des erlernten Wissens.
In der Praxis können Sie selbst wählen, in welche Richtung Sie Ihren Schwerpunkt lenken möchten:
€ 790,- netto
Finanzierung und FörderungenPerfektionsschulung paraMED für bestehende Permanent Make-up Artisten und Tätowierer / 2 Tage
Berufsbild / Tätigkeitsbereich:
Permanent Make-up Beratung
Abklärung möglicher Kontraindikationen
Beratung Heimpflege
Korrektes Vorzeichnen
Permanent Make-up: Areola, Narbenanpassung, Rekonstruktionen, Braue, Lid, Lippe ggf. optische
Haarbodenverdichtung
Professionelle Nachversorgung
Weitere Perfektionsbehandlungen
Berufsberechtigung:
Positiv abgeschlossene Diplomausbildung lt. BGBL. II Nr. 139/2003
Unbescholtenheit
Körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie Hepatitis B Impfung
Vertrauenswürdigkeit
Kenntnisse der deutschen Sprache
Berufsausübung:
Dienstverhältnis mit passender Gewerbeberechtigung
Absolvierung der Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf
Permanent Make-up - paramedizinische Behandlungen (wie Areolapigmentierung,
Narbenbehandlung uvm).
Berufsbezeichnung
Paramedizinischer Permanent Make-up Artist
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 20 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Vertiefungsausbildung im Bereich Permanent Make-up spezialisiert auf paramedizinische
Behandlungen in der Kleinstgruppe.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
"Nur die sache ist verloren, die man selber aufgibt."
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall Ersatzreferenten/innen zu stellen.
Details zu den Ausbildungsorten finden Sie unter Kontakt/Standorte.