Ein erfolgreiches Unternehmen lebt von ständiger Weiterentwicklung. Die Beauty Branche wird immer größer und das Angebot breiter. Treffen Sie ExpertInnen aus verschiedenen Bereichen der Beauty Branche und informieren Sie sich bei Fingerfood, Kaffee und Wein in angenehmer Atmosphäre unverbindlich über Themen, welche Sie interessieren oder neu kennen lernen möchten.
Daher laden wir Sie herzlich zu unserem Beauty Meeting in Wien ein!
Die Teilnahme ist für Sie kostenlos, da jedoch die Anzahl der TeilnehmerInnen beschränkt ist, bitten wir Sie bei Interesse um verbindliche Anmeldung.
€ 0,-- (1 Person)
€ 0,-- (2 Personen)
Finanzierung und FörderungenBeautymeeting VIENNA / 1 Tag
Berufsbild / Tätigkeitsbereich:
Permanent Make-up Beratung
Abklärung möglicher Kontraindikationen
Beratung Heimpflege
Korrektes Vorzeichnen
Permanent Make-up: Braue, Lid, Lippe ggf. optische Haarbodenverdichtung, Areola,
Narbenanpassung, Rekonstruktionen, Korrekturen bei bestehenden Pigmentierungen
Professionelle Nachversorgung
Weitere Perfektionsbehandlungen
Korrekturbehandlungen
Zielgruppe:
Alle bestehenden Pigmentierer*innen, die am aktuellsten Stand der Dinge sein möchten und Austausch mit Branchenkenner*innen wünschen.
Berufsberechtigung:
Positiv abgeschlossene Diplomausbildung lt. BGBL. II Nr. 139/2003
Unbescholtenheit
Körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie Hepatitis B Impfung
Vertrauenswürdigkeit
Berufsausübung:
Dienstverhältnis mit passender Gewerbeberechtigung
Absolvierung der Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf
Permanent Make-up
Berufsbezeichnung
Permanent Make-up Artist
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 10 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss,
Abschluss einer Ausbildung zum Permanent Make-up Artisten und Lebensalter von 16 Jahren mit
Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Vertiefungsausbildung im Bereich Permanent Make-up in einer Gruppe.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
Momentan sind für diese Ausbildung keine Termine verfügbar.