für bestehende Permanent Make-up StylistInnen:
Die Brauen sind der Rahmen des Gesichtes. Und jedes Gesicht benötigt einen anderen Rahmen. Ob es sich nun um die Ombre Braue oder Powder Eyebrows handelt, Härchentechnik, Nanotechnology, 3D-Härchenzeichnung oder Microshading Technik - jede Technik ist auf ihre Art und Weise speziell.
Unsere erfahrensten TrainerInnen werden Sie bei unserem Master Training begleiten und Ihnen die neueste Nano-Technologie vorstellen. Mit Digital Blading lassen sich die feinsten Härchen in der Geschichte des Permanent Make-up zeichnen! Nachteile von Microblading, wie lästige Narben und kurzfristiger Halt der Farben, gehören dank Digital Blading der Vergangenheit an. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
€ 697,- netto
Finanzierung und FörderungenPerfektionsschulung Permanent Make-up "Die perfekte Braue" / 1 Tag
Berufsbild / Tätigkeitsbereich:
Permanent Make-up Beratung
Abklärung möglicher Kontraindikationen
Beratung Heimpflege
Korrektes Vorzeichnen
Permanent Make-up: Braue
Professionelle Nachversorgung
Weitere Perfektionsbehandlungen
Zielgruppe:
Alle bestehenden Pigmentierer*Innen, die Ihr Können im Bereich Augenbraue vertiefen und verfeinern möchten.
Berufsberechtigung:
Positiv abgeschlossene Diplomausbildung lt. BGBL. II Nr. 139/2003
Unbescholtenheit
Körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie Hepatitis B Impfung
Vertrauenswürdigkeit
Berufsausübung:
Dienstverhältnis mit passender Gewerbeberechtigung
Absolvierung der Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf
Permanent Make-up
Berufsbezeichnung
Permanent Make-up Artist
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 10 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss,
Abschluss einer Ausbildung zum Permanent Make-up Artisten und Lebensalter von 16 Jahren mit
Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Vertiefungsausbildung im Bereich Braue bei Permanent Make-up in der Kleinstgruppe.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
Maria Rossmann ist seit über 20 Jahren Kosmetikerin, Fusspflegerin, Visagistin in der dekorativen Kosmetik und Permanent Make-up Stylistin. Ab 2015 wird Sie Ihnen als Referentin und Vortragende nicht nur viele Tipps und Tricks aus der Branche übermitteln, auch im Verkauf ist sie ein unschlagbarer Profi und wird Ihnen die Verkaufspsychologie in einfachen Schritten näher bringen.
"Alle sagten: Das geht nicht!!! - Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht."
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall Ersatzreferenten/innen zu stellen.
Details zu den Ausbildungsorten finden Sie unter Kontakt/Standorte.